SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE


 
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft!

Die nächsten neun Monate werden eine einzigartige und hoffnungsvolle Zeit voller spannender Erfahrungen und viel Freude. Sie werden sicher viele Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes und den Veränderungen Ihres Körpers haben. Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen in ein paar Grundzügen einen Überblick über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis geben.

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien beinhalten in den nächsten neun Monaten folgende Untersuchungen:

• Gynäkologische Untersuchungen
Die gynäkologische Untersuchung erfolgt zu Beginn der Schwangerschaft in vierwöchigen Abständen und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf und Ihr Wohlbefinden, in engmaschigeren Abständen. Nach dem Nachweis kindlicher Herzaktionen, erfolgt die Untersuchung von Scheide und Gebärmutterhals, es erfolgt ein Vorsorgeabstrich und ein Test auf Bakterien und Chlamydien (der positive Nachweis gewisser Bakterien und Viren kann den Ausgang der Schwangerschaft in manchen Fällen ungünstig beeinflussen). Des weiteren wird bei jeder Vorstellung in unserer Praxis Ihr Blutdruck gemessen, Ihr Urin untersucht, Ihr Gewicht kontrolliert und bei jeder 2.-3. Untersuchung auch Ihr Eisenwert im Blut überprüft.

• Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft
Neben den üblichen Kontrollen des Eisenwertes im Blut wird zu Beginn der Schwangerschaft auch Ihre Blutgruppe bestimmt und ein sogenannter Antikörpersuchtest durchgeführt. Dieser Antikörpersuchtest dient dem Nachweis einer eventuell vorhandenen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Dieser Test wird in der 24.-28. Schwangerschaftswoche erneut wiederholt.
Sollte Ihre Blutgruppe den Zusatzfaktor „Rhesus negativ“ enthalten, so ist es notwendig, daß Sie um die 30. Schwangerschaftswoche eine Rhesus-Prophylaxe-Spritze erhalten, um eine mögliche Übertragung von Blutzellen von Ihrem Kind zu Ihnen zu verhindern.
Des weiteren sind wir verpflichtet, Ihr Blut auf eventuell vorhandene Geschlechtserkrankungen und einen vorhandenen Impfschutz gegen Röteln und Windpocken ( sofern nicht zwei dokumentierte Impfungen vorliegen oder nicht bereits in einem anderen Zusammenhang Antikörper nachgewiesen wurden) und Windpocken zu testen. Diese Untersuchungen werden nötig, weil sowohl Geschlechtserkrankungen (unter der Geburt) als auch eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen Ihres Kindes führen können.

Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Chlamydia trachomatis Infektion ausgeschlossen. Diese Untersuchung wird mittels einer Urinprobe durchgeführt, welche Sie bei uns abgeben müssen. Der gewonnene Urin sollte nicht älter sein und muss nach einer Schlafphase von länger als 5 Stunden gewonnen werden, da das Ergebnis sonst nur bedingt verwertbar ist.
Sollten Sie damit Probleme haben, sprechen Sie uns gerne an. Es existiert zum Nachweis dieses Bakteriums auch ein Abstrich, der einen sehr zuverlässigen Nachweis ermöglicht. Der Abstrich ist jedoch im Gegensatz zur Urinprobe eine Selbstzahlerleistung und wird von Ihren Kassen nicht übernommen.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt ferner eine Untersuchung auf Hepatitis B da eine eventuelle Infektion bei Ihnen zu einer Übertragung auf das Kind (unter der Geburt) führen könnte. Eine kindliche Impfung unmittelbar nach der Entbindung wäre in diesem Falle nötig und würde eine Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern.
Freiwillig, aber dringend empfehlenswert, ist in der Schwangerschaft auch die Untersuchung auf HIV, weil eine Infektion der Mutter auch eine Infektion des Kindes möglich macht und besondere Beachtung bei der Schwangerschaftsbetreuung als auch bei der Geburtsplanung zur Folge haben sollte. Auch verlangen viele Krankenhäuser bei dem Wunsch nach einer Wassergeburt einen negativen HIV-Test, da sonst das Infektionsrisiko für das Personal und auch Ihr Kind deutlich erhöht ist.

Ab der 27. Schwangerschaftswoche erfolgt zusätzlich bei jedem Besuch eine kindliche Herztonaufzeichnung und eine mütterliche Wehenaufschreibung.
Des weiteren erfolgt im 6./7. Schwangerschaftsmonat ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.

• Ultraschalluntersuchungen
Fast alle Frauenärzte führen schon der Ihrer ersten Vorstellung in der Schwangerschaft einen Ultraschall durch, um die Schwangerschaft sicher bestätigen zu können.

Gemäß Mutterschaftsrichtlinien sind in der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.

• Ultraschalluntersuchung: 9. - 12. SSW
• Ultraschalluntersuchung: 19. - 22. SSW
• Ultraschalluntersuchung: 29. - 32. SSW

Die Ultraschalluntersuchungen sollen folgendem Ziel dienen:

• Bestimmung des genauen Alters der Schwangerschaft,
• Kontrolle der Entwicklung des Kindes,
• Suche nach Auffälligkeiten wie zum Beispiel Fehlbildungen,
• Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften.

Sollten bei einer dieser Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen Ihres Kindes festgestellt werden, sehen die Mutterschaftsrichtlinien auch weitere begründete Untersuchungen vor.
Seit dem 1.07.2013 gibt es die Möglichkeit für die Schwangeren im Rahmen der zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen zwei verschiedenen Ultraschallen zu wählen:

• Eine „Basisultraschalluntersuchung“, bei welcher nur die Größe von Kopf und Bauch des Kindes, sowie die Länge des Oberschenkels gemessen wird. Bei dieser Untersuchung wird auch die Position des Mutterkuchens in der Gebärmutter bestimmt
• Eine „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“ bei der folgende Körperteile genauer untersucht werden:

1. Der Kopf: Sind der Kopf und die Hirnkammer normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
2. Hals + Rücken: Sind sie normal entwickelt?
3. Brustkorb: Schlägt das Herz rhythmisch, ist es normal groß? Sind die 4 Herzkammern ausgebildet?
Ist das Grössenverhältnis vom Herzen im Verhältnis zum Brustkorb korrekt?
4. Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?

Diese erweiterte Basisultraschalluntersuchung wird von den Kassen übernommen. Sie müssen lediglich vor Beginn der Untersuchung schriftlich festlegen, welche Form des Ultraschalls Sie wünschen.

• Organscreening (Fehlbildungsdiagnostik, DEGUM Stufe II)
In unserer Praxis können Sie bedingt durch die Tatsache, dass Frau Dr. Horz-Wilhelm eine Zusatzausbildung für pränatale Diagnostik absolviert hat (DEGUM II) anstelle der erweiterten Basisdiagnostik (s.o), ein sogenanntes Organscreening (Feindiagnostik) in Anspruch nehmen.
Dies wird normalerweise nur durchgeführt, wenn eine spezielle Risikosituation bei Ihnen (ältere Patientin, Probleme in der Vorschwangerschaft, bekannte genetische Erkrankungen oder Fehlbildungen in der Familie) vorliegt oder Sie diese als IGEL (Zusatz-)leistung wünschen.
Bei dieser Ultraschalluntersuchung wird sehr differenziert und umfangreich jedes einsehbare Organsystem des Kindes beurteilt sowohl im Hinblick auf die korrekte Ausbildung als auch auf die korrekte zeitliche Entwicklung. Zu dieser Untersuchung gehört auch eine sogenannte Echokardiographie.
Bei der Echokardiographie, der Untersuchung des Herzens, werden die Anatomie und die Funktion des Herzens beurteilt. Dabei werden auch die Blutflüsse über die Herzklappen und die zu- und ableitenden Gefäße untersucht.
Liegt ein Grund (s.o.) für diesen Spezialultraschall vor, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür.
Auch bei Privatpatientinnen wird diese Leistung von den Kassen übernommen.

Zuckerbelastungstest
In der 24. - 28. Schwangerschaftswoche wird die Durchführung eines 50 Gramm Zuckertestes zur Diagnose eines sogenannten „Gestationsdiabetes“ empfohlen.
Das Verfahren: In der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche trinkt die Schwangere ein Glas Wasser mit 50 g Glukose. Sie soll dafür nicht nüchtern sein. Eine Stunde später wird nach Blutentnahme aus der Vene der Blutzucker gemessen: Ein Wert von 135 mg/dl oder höher gilt als positiver Wert im Screening. Zeitnah schließt sich dann der Diagnosetest an.
Zum Diagnosetest kommt die Schwangere morgens nüchtern in die Praxis (nach mindestens 8 Stunden ohne Essen und Trinken, 1/2 bis 1 Glas Leitungswasser sind erlaubt). Zunächst wird ein Blutzucker aus Venenblut gemessen, dann 300 ml Wasser mit 75 g Glukose getrunken. Nach 1 und 2 Stunden wird der venöse Blutzucker erneut gemessen.
Ist einer der 3 gemessenen Werte erhöht, spricht man von Gestationsdiabetes: Nüchtern > 92 mg/dl, nach 1 Stunde > 180 mg/dl, nach 2 Stunden > 153 mg/dl.

Liegt ein Gestationsdiabetes vor, dann übernimmt eine Diabetes-Schwerpunkteinrichtung die Betreuung in enger Zusammenarbeit mit der Frauenarztpraxis und der Entbindungsklinik. Eine Behandlung mit Blutzuckerselbstkontrollen, Ernährungsumstellung und möglichst viel Bewegung ist meist ausreichend. Nur bei etwa 20% der Patientinnen wird Insulin benötigt, Tabletten sind in der Schwangerschaft nicht zugelassen. Ein Zuckertest 6 bis 12 Wochen nach der Geburt schließt den Behandlungszyklus ab.


WAHLLEISTUNGEN

Viele Schwangere wünschen sich in der Schwangerschaft zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, weil es sehr faszinierend ist, das eigene Baby live zu sehen und sich davon zu überzeugen, dass es dem Kleinen gut geht.
Daher möchten wir Ihnen nachfolgend einige mögliche Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die in der Schwangerschaft zusätzlich für Sie sinnvoll und wünschenswert sein könnten. Die Kosten hierfür müssen von Ihnen persönlich übernommen werden und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen meist nicht übernommen.

• Zusätzlicher Ultraschall im Rahmen der Schwangerenvorsorge

Der Ultraschall bietet dem Arzt/der Ärztin und der Schwangeren, wie kein anderes Verfahren, die Möglichkeit, sich vom Wohlbefinden und vom ordnungsgemäßen Wachstum des Kindes zu überzeugen. Diese zusätzlichen Ultraschalle sind jedoch medizinisch betrachtet nur bedingt und nicht immer nötig und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen (siehe Mutterpaß) drei Ultraschalle vor.
Auf Ihren Wunsch hin können wir gerne zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchführen.

• 3D/4D Ultraschalluntersuchung

Auf Ihren Wunsch hin kann gerne auch eine 3D/4D Aufnahme Ihres Kindes durchgeführt werden. Diese Untersuchung kann ein beeindruckendes Erlebnis sein, da Sie Ihr Kind plastisch und in seinen Bewegungen sehen können. Der günstigste Zeitpunkt für diese Untersuchung ist die Zeit zwischen der 26. - 32. Schwangerschaftswoche
Die weiteren, zum grossenTeil auch in dieser Praxis durchgeführten Ultraschallspezialuntersuchungen wie das Ersttrimesterscreening, den grossen Organultraschall (Fehlbildungsdiagnostik), die Doppleruntersuchung etc. entnehmen Sie bitte den gesonderten Erläuterungen zur vorgeburtlichen, pränatalen Diagnostik.

• Toxoplasmoseuntersuchung

Toxoplasmose ist eine an sich harmlose, weit verbreitete Erkrankung, deren Erreger ein kleiner Parasit ist, der vor allem durch Kontakt mit Katzen und den Genuss rohen Fleisches zustande kommt. Bei gesunden Schwangeren führt die Infektion zu relativ unspezifischen Symptomen (Lymphknotenschwellung im Halsbereich, Fieber, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, allgemeine Abgeschlagenheit), meistens verläuft sie sogar symptomlos. Bei Nichtschwangeren bleibt diese Infektion völlig ohne Folgen, bei Schwangeren jedoch ist eine Übertragung auf das ungeborene Kind mit schwerwiegenden Folgen möglich, die von Verkalkungen im Gehirn mit Krampfanfällen bis hin zum Erblinden reichen. Diese Schäden können sich auch noch Monate bis Jahre nach der Geburt manifestieren.
In Deutschland haben ca. 35 - 40 % der Schwangeren diese Infektion in ihrem Leben bereits einmal gehabt und sind daher geschützt.
Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft ist es möglich zu testen, ob bereits Antikörper/ Abwehrstoffe gegen diese Erkrankung vorliegen. Sollten Sie keine Toxoplasmose-Antikörper besitzen, sollte die Untersuchung in der Schwangerschaft alle 8 - 12 Wochen wiederholt werden. Sollte eine akute Infektion festgestellt werden, muss eine sofortige Therapie erfolgen.
Neben einer Toxoplasmoseinfektion besteht in der Schwangerschaft insbesondere von Patientinnen mit Berufen, die einen engen Kleinkindkontakt mit sich bringen, das Risiko einer Ringelrötelninfektion (Parvovirus-B19- Infektion) oder einer Infektion mit Zytomegalie. Beide Infektionen können in der Schwangerschaft Folgen für das ungeborene Kind haben. Bei der Mutter hingegen führen diese Infektionen selten zu Symptomen. Auch bei diesen Erkrankungen ist es möglich in der Schwangerschaft zu testen, ob bereits Abwehrstoffe gegen diese Erkrankung vorliegen.
Bitte sprechen Sie uns oder eine unserer Helferinnen an, damit wir klären können, ob Sie ggf. bedingt durch Ihren Beruf oder Ihr familiäres Umfeld zu einer Risikogruppe gehören und die Bestimmung dieser Antikörper ggf. Sinn macht.

• Vorbeugung gegen B-Streptokokkeninfektion in der Schwangerschaft

Bei 15 - 25 % aller Schwangeren lassen sich Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich nachweisen. Diese Bakterien sind normalerweise harmlose Besiedler der Scheidenflora. Schwangere können allerdings unter der Geburt ihre Kinder mit diesen Bakterien infizieren. In der Folge können beim Kind schwere Infektionen in Form von Blutvergiftungen, Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen auftreten. Insbesondere bei Frühgeborenen kann dies zu schwerwiegenden Problemen führen. Aus diesen Gründen hat die Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen Empfehlungen zur Vorbeugung gegen diese so genannte neonatale B-Streptokokkeninfektion gegeben. Neben einer ausführlichen Anamnese (gab es bei einer zurückliegenden Geburt bereits ähnliche Probleme, lagen bereits gehäuft Harnwegsinfektionen mit diesem Keim vor?), sollte bei der Schwangeren eine Untersuchung auf das Vorhandensein von B- Streptokokken durchgeführt werden. Hierzu müssen wir Ihnen nur einen vaginalen Abstrich entnehmen, welcher im Labor auf diese Bakterien untersucht wird.
Es existiert für diesen Erregernachweis auch ein sogenannter Schnelltest, bei dem der Nachweis unmittelbar in der Praxis erfolgen kann. Diese Nachweismethode ist zwar die schnellere, leider aber auch die fehleranfälligere, sodass es hierbei auch gelegentlich zu falsch negativen oder falsch positiven Ergebnissen kommen kann.
Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird dies in Ihrem Mutterpass dokumentiert und Sie sollten unter der Geburt eine Antibiotikatherapie erhalten. Eine Therapie vor der Geburt macht keinen Sinn, da diese Bakterien kurz nach Beendigung der Therapie wieder auftreten können. Beide Tests sind leider nicht mehr Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden. Dennoch sind einige Kassen dazu übergangen, diesen Test zu bezahlen. Sie sollten daher Ihren zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren um zu klären, ob Sie Ihre Rechnung ggf. bei Vorlage erstattet bekommen.

Sollten Sie noch Fragen zu diesen Zusatzuntersuchungen oder zu einer hier eventuell noch nicht aufgeführten Untersuchung haben, wenden Sie sich gerne an uns oder unsere Helferinnen. Zu vielen Themen können wir Ihnen bei Bedarf auch noch Zusatzinformationen oder Lesematerial geben.

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