ULTRASCHALL-FEINDIAGNOSTIK
(21. - 23. Schwangerschaftswoche)
In der Zeit von der vollendeten 19. bis zur vollendeten 22. Schwangerschaftswoche kann das ungeborene Kind sehr viel detaillierter und umfangreicher als in dem von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall untersucht werden.
Bei dieser Ultraschalluntersuchung werden alle einsehbaren Organe des Kindes detailliert beurteilt sowohl in Hinblick auf Ihre korrekte Ausbildung als auch auf ihre korrekte zeitliche Entwicklung. Eine besonders wichtige Stellung nimmt hierbei die Beurteilung der Entwicklung und Funktion des kindlichen Herzens (Echokardiographie) ein. Des weiteren wird die Fruchtwassermenge, sowie die Lage und das Aussehen des kindlichen Mutterkuchens beurteilt.
Bei sachgerecht durchgeführter Untersuchung können also im Rahmen dieser „Feindiagnostik“ Fehlentwicklungen und Fehlbildungen ungeborener Kinder aufgedeckt werden und ggf. schon frühzeitig im Mutterleib therapiert werden (z.B. bei Herzrhytmusstörungen, einigen Infektionen etc.), Entscheidungen über eine eventuell notwendige nachgeburtliche Therapie (Operation eines Herzfehlers oder einer angeborenen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) getroffen werden, der Geburtsmodus (Kaiserschnitt oder Spontangeburt) und auch die Entbindungsklinik (ggf. Klinik mit angegliederter Kinderklinik) festgelegt werden.
Auch können bei dieser Untersuchung ähnlich wie beim First-Trimester-Screening so genannte Marker auffallen, die an sich keine Fehlbildung darstellen, und keinerlei Einfluss auf die Entwicklung der betroffenen Organe und damit des Kindes zeigen, welche jedoch das Risiko für das Vorhanden einer Chromosomenstörung erhöhen. Zu diesen Markern gehören im zweiten Drittel der Schwangerschaft zum Beispiel eine Verkürzung der Oberschenkel und Oberarme, eine Verbreiterung der Nierenbecken, Auffälligkeiten im Bereich des Magen-Darm-Kanals etc.
Diese detaillierte Ultraschalluntersuchung kann natürlich auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden, ist jedoch in der 19. - 22. Schwangerschaftswoche am aussagekräftigsten.
Bei der Durchführung all dieser Untersuchungen ist zu beachten, dass in den meisten Fällen unauffällige Befunde erhoben werden.
Aber auch die Diagnose einer Anomalie, von leichten oder auch schwereren Fehlbildungen ist ein mögliches Ergebnis dieser Untersuchung. Auch sollten Sie immer bedenken, dass wir Ihnen trotz modernster Untersuchungstechniken und höchster Sorgfalt in Abhängigkeit von den Untersuchungsbedingungen keine „Garantie“ für die Geburt eines gesunden Kindes geben können. Zum einen können schlechte Untersuchungsbedingungen (verminderte Fruchtwassermenge, vermehrtes Unterhautfett-gewebe, ungünstige Kindslage, Mehrlinge etc.) zu einer eingeschränkten Beurteilbarkeit des Kindes führen, zum anderen stößt auch ein modernes Ultraschallgerät bei sehr kleinen Defekten (kleine Löcher in der Herzscheidewand etc.) an seine Grenzen und als letzter Punkt darf nicht unerwähnt bleiben, dass Chromosomenstörungen nicht immer sicher erkannt werden können, da sie nicht zwangsläufig mit einer Veränderung im Ultraschall einhergehen müssen.
Bedenken Sie daher immer auch vor einer solchen Untersuchung, dass es Erkenntnisse im Rahmen einer solchen Ultraschalluntersuchung geben kann, welche Sie auch verunsichern können.
In der Zeit von der vollendeten 19. bis zur vollendeten 22. Schwangerschaftswoche kann das ungeborene Kind sehr viel detaillierter und umfangreicher als in dem von den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall untersucht werden.
Bei dieser Ultraschalluntersuchung werden alle einsehbaren Organe des Kindes detailliert beurteilt sowohl in Hinblick auf Ihre korrekte Ausbildung als auch auf ihre korrekte zeitliche Entwicklung. Eine besonders wichtige Stellung nimmt hierbei die Beurteilung der Entwicklung und Funktion des kindlichen Herzens (Echokardiographie) ein. Des weiteren wird die Fruchtwassermenge, sowie die Lage und das Aussehen des kindlichen Mutterkuchens beurteilt.


Bei sachgerecht durchgeführter Untersuchung können also im Rahmen dieser „Feindiagnostik“ Fehlentwicklungen und Fehlbildungen ungeborener Kinder aufgedeckt werden und ggf. schon frühzeitig im Mutterleib therapiert werden (z.B. bei Herzrhytmusstörungen, einigen Infektionen etc.), Entscheidungen über eine eventuell notwendige nachgeburtliche Therapie (Operation eines Herzfehlers oder einer angeborenen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) getroffen werden, der Geburtsmodus (Kaiserschnitt oder Spontangeburt) und auch die Entbindungsklinik (ggf. Klinik mit angegliederter Kinderklinik) festgelegt werden.
Auch können bei dieser Untersuchung ähnlich wie beim First-Trimester-Screening so genannte Marker auffallen, die an sich keine Fehlbildung darstellen, und keinerlei Einfluss auf die Entwicklung der betroffenen Organe und damit des Kindes zeigen, welche jedoch das Risiko für das Vorhanden einer Chromosomenstörung erhöhen. Zu diesen Markern gehören im zweiten Drittel der Schwangerschaft zum Beispiel eine Verkürzung der Oberschenkel und Oberarme, eine Verbreiterung der Nierenbecken, Auffälligkeiten im Bereich des Magen-Darm-Kanals etc.
Diese detaillierte Ultraschalluntersuchung kann natürlich auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden, ist jedoch in der 19. - 22. Schwangerschaftswoche am aussagekräftigsten.
Bei der Durchführung all dieser Untersuchungen ist zu beachten, dass in den meisten Fällen unauffällige Befunde erhoben werden.
Aber auch die Diagnose einer Anomalie, von leichten oder auch schwereren Fehlbildungen ist ein mögliches Ergebnis dieser Untersuchung. Auch sollten Sie immer bedenken, dass wir Ihnen trotz modernster Untersuchungstechniken und höchster Sorgfalt in Abhängigkeit von den Untersuchungsbedingungen keine „Garantie“ für die Geburt eines gesunden Kindes geben können. Zum einen können schlechte Untersuchungsbedingungen (verminderte Fruchtwassermenge, vermehrtes Unterhautfett-gewebe, ungünstige Kindslage, Mehrlinge etc.) zu einer eingeschränkten Beurteilbarkeit des Kindes führen, zum anderen stößt auch ein modernes Ultraschallgerät bei sehr kleinen Defekten (kleine Löcher in der Herzscheidewand etc.) an seine Grenzen und als letzter Punkt darf nicht unerwähnt bleiben, dass Chromosomenstörungen nicht immer sicher erkannt werden können, da sie nicht zwangsläufig mit einer Veränderung im Ultraschall einhergehen müssen.
Bedenken Sie daher immer auch vor einer solchen Untersuchung, dass es Erkenntnisse im Rahmen einer solchen Ultraschalluntersuchung geben kann, welche Sie auch verunsichern können.